Neues Gesetz zur Barrierefreiheit (BFSG): jetzt Shopware 6 Onlineshop anpassen

Ist Ihr Shopware 6 Onlineshop barrierefrei? Falls nicht, sollten Sie aktiv werden. Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es enthält europaweit einheitliche Anforderungen. Das Besondere: Erstmalig wird auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet. Bereits seit 2021 unterliegen öffentliche Stellen mit ihren Webseiten, Dokumenten und mobilen Anwendungen den Richtlinien des BFSG. Jetzt sollen unter anderem der Onlinehandel nachziehen.

An wen richtet sich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Händler, deren Shops sich direkt an Endverbraucher richten. Es gilt nicht für reine B2B Angebote. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall die Abschaltung des Onlineshops.

Was bedeutet das BFSG für Shopware 6 Onlinehops?

Barrierefreiheit hat viele Aspekte. In erster Linie geht es um die Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit und Bedienbarkeit Ihrer Onlinepräsenz. Dazu zählen Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos und ausreichende Schriftgrößen, ein angemessener Kontrast, eine klare Navigation, große Klickbereiche, deskriptive Seitentitel, verständliche Sprache und vieles mehr. Wichtig zu wissen: Externe Erweiterungen und Plugins erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht vollständig. Damit ein Onlineshop oder eine Website barrierefrei im Sinne des BFSG ist muss die komplette Onlinepräsenz inklusive Consent-Banner, integrierter Buchungsstrecke usw. die Kriterien vollständig erfüllen. Für die Einhaltung der Auflagen, auch bei Benutzung externer Tools, ist der Betreiber des Onlineshops verantwortlich. 

Barrierefreiheit: Herausforderung und Chance

Teilhabe statt Barrieren, darum geht es in dem neuen Gesetz. Es soll Menschen mit Einschränkungen beim Sehen oder Hören oder mit motorischen, sprachlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen den Zugang zu Informationen und Produkten im Netz erleichtern. Auch Menschen mit temporären Einschränkungen, ältere Personen und jene mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien können von dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz profitieren. 

Die Umsetzung der vielfältigen Auflagen stellt Händler und Betreiber von Onlineshops vor Herausforderungen. Zugleich bietet sie die Chance, neue Kunden anzusprechen. Eine barrierefreie E-Commerce Plattform ermöglicht einer größeren Gruppe ein positives Kauferlebnis. Wer jetzt seinen Onlineshop an die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anpasst, leistet also einen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft und sichert sich zugleich einen Wettbewerbsvorteil. Übrigens: Barrierefreiheit schlägt auch bei der SEO-Bewertung einer Seite durch Google positiv zu Buche.

Mit e-nitio zum barrierefreien Shopware 6 Onlinehop

Für Betreiber von Onlineshops gibt es auf dem Weg zur barrierefreien Internetpräsenz einiges zu beachten. Sowohl auf technischer als auch auf inhaltlicher Ebene. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Shopware 6 Onlinehop gesetzeskonform und zukunftsgerichtet aufzustellen.

Wir verfügen sowohl über langjährige Erfahrung als Shopware Partner als auch bei der Umsetzung barrierefreier Projekte - von der Gestaltung zielgruppengerechter pdf-Dokumente bis zu Entwicklung komplexer Websites. Auf diese Kompetenz vertrauen öffentliche Auftraggeber wie der Green-AI Hub Mittelstand, der Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V.  sowie unterschiedliche Integrationsfachdienste, zum Beispiel der IFD Sehen. Gerne entwickeln wir auch für Ihre Onlinepräsenz barrierefreie Lösungen.