Produkt­sicherheits­verordnung (GPSR): Ist Ihr Onlineshop betroffen?

Am 13. Dezember 2024 tritt die neue Produkt­sicherheits­verordnung in Kraft. Sie betrifft insbesondere Informationspflichten und die Risikobewertung bei Verbraucherprodukten. Die General Product Safety Regulation (GPSR) legt den Rahmen für die Sicherheit dieser Produkte fest. Aus Verbrauchersicht dienen diese neuen Regelungen dazu, die Transparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen leicht zugänglich sind. Für Onlinehändler bringt die neue Verordnung vielfältige Veränderungen mit sich.

Was verbirgt sich hinter der GPSR?


Mit der GPSR soll ein einheitlicher Sicherheitsstandard für nicht-harmonisierte Produkte geschaffen werden. Dabei handelt es sich um sämtliche Artikel, die für Verbraucher bestimmt sind und für die es bisher keine spezifischen EU-Normen gibt. Unabhängig davon gilt die neue Verordnung auch für bereits regulierte Produkte. Im Mittelpunkt steht eine erweiterte Hinweis- und Informationspflicht.

Wer ist ab dem 13.12. von der Verordnung betroffen?

Die GPSR richtet sich an Händler, Hersteller und Importeure. Sie gilt sowohl für Geschäfte im B2B- als auch im B2C-Bereich. Die Verordnung betrifft generell alle Waren, die für Verbraucher bestimmt sind. Jedoch hat der Gesetzgeber Produktarten festgelegt, die von der GPSR ausgenommen sind. Welche das sind und ob Ihr Shop von der neuen Regulierung betroffen ist, erfahren Sie im Schnell-Test des Händlerbundes

Was ist mit Produkten, die vor dem 13.12.2024 angeboten werden?

Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt angeboten wurden, dürfen auch nach diesem Stichtag weiterhin verkauft werden. Sie sind nicht von der GPSR betroffen. Unabhängig davon müssen Onlinehändler sicherstellen, dass ihre Artikel die Anforderungen des zu diesem Zeitpunkt geltenden Produkt­sicherheits­gesetzes erfüllen.

Was müssen Onlinehändler und Hersteller jetzt beachten?

Mit der neuen Produkt­sicherheits­verordnung gelten für Händler verschärfte Informationspflichten. So sind relevante Informationen direkt im Angebot zu platzieren und dürfen nicht einfach nur verlinkt werden. Zu diesen Informationen zählen beispielsweise eingetragener Handelsname sowie Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers. Hat der Hersteller keine Niederlassung in der EU, sind Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person zu nennen. Eine weitere Anforderung betrifft Warnhinweise oder Sicherheits­informationen. Diese müssen leicht verständlich und in der Landessprache verfasst sein, in dem das Produkt verkauft wird. Darüber hinaus wird die Abbildung des Produkts verpflichtend. Hier reicht in den meisten Fällen ein Foto aus.

Bei Herstellern liegt der Fokus auf der umfassenden Risikobewertung ihrer Produkte. Durch die Analyse und Identifizierung potenzieller Gefahren muss sichergestellt werden, dass die Produkte den Sicherheits­anforderungen der Verordnung entsprechen. Damit die Sicherheits­maßnahmen nachvollziehbar und überprüfbar sind, werden Hersteller verpflichtet, die Ergebnisse der Risikoanalyse zu dokumentieren und die Unterlagen für mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Für detaillierte und rechtssichere Aussagen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand oder Dienstleister wie beispielsweise den Händlerbund, Trusted Shops, die IT-Recht Kanzlei oder eRecht24.

So unterstützt e-nitio Sie bei der Erfüllung der neuen Anforderungen

Die neue Produkt­sicherheits­verordnung ist ein sehr komplexes Thema mit vielfältigen Auswirkungen auf Händler und Hersteller. Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen dabei, Ihren Shopware oder Shopify Shop an die neuen Anforderungen anzupassen. Sei es durch das Einpflegen von Daten, die Überprüfung oder Einbindung von Produktbildern und -bezeichnungen oder die korrekte Platzierung von Pflicht­informationen.